!!!!!!!!!!!!!!!!! NEU NEU NEU hier wird demnächst ein Rückblick der Ehemaligen 96er Spieler entstehen !!!!!!!!!!!!!!!
   
 
  Regelwerk Futsal
           NFV – JSG Kreis Delmenhorst/Oldenburg Land                                November 2010
 
Ausschreibung für die Futsal-Hallenserie 2010/2011
U14- und U15-Junioren
 
1.         Grundsätze
 
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen FUTSAL-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen, den Durchführungsbestimmungen des NFV und den Ausschreibungen Feld und Halle des NFV Kreis Delmenhorst/Oldenburg Land gespielt.
 
2.         Spieler
 
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spielern einschließlich Torhüter, von denen sich fünf (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen.
Der Mannschaftskader muss der Hallenaufsicht spätestens bei der technischen Besprechung  auf einem Spielbericht mitgeteilt werden.
Die Spieler müssen sich vor dem ersten Spiel durch einen gültigen Spielerpass legitimieren. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Hallenaufsicht. Nach dem ersten Spiel ist der Spieler festgespielt und darf nur noch in dieser Mannschaft spielen.
Der Jugendobmann schickt separat vor dem Anfang der Futsalrunde eine Spielerliste der Teilnehmenden Mannschaften  an die Hallenleitung, damit sie die Spielberichte von der Hallenaufsicht vergleichen kann.       
 
3.         Technische Besprechung
 
Die technische Besprechung findet mit dem Mannschaftsbetreuer, dem Mannschaftsführer, den Schiedsrichtern und der Hallenaufsicht vor dem ersten Spiel statt.
 
4.         Turniermodus
           
Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit, entscheidet die Tordifferenz über die Platzierungen. Ist auch diese gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet ein Strafstoßschießen.
 
5.         Feldausstattung
           
            Es wird mit einem Futsal-Ball, Größe 4, Druck 0.4 bis 0.6 bar gespielt. Die Hallenaufsicht muss zwei Bälle bereitstellen. Die Spielfeldgrenzen sind die Auslinien des Handballfeldes auf allen Seiten. Zusätzlich muss mit Klebe- oder Krebband der 10m Strafstoß , an der Ecke die 5m Marke und die Wechselzonen markiert werden. Es wird auf Handballtore gespielt.
 
6.         Spieldauer
  
Die Spielzeit wird auf 12 Minuten (die 6er Gruppen 10 Minuten) reine Spielzeit. Eine Auszeit pro Mannschaft pro Spiel, die erst dann erteilt wird, wenn sie vom Trainer bei dem dritten Schiedsrichter(Zeitnehmer) beantragt wurde und der Ball aus dem Spiel ist. Die Auszeit beträgt 1min.
 
7.                  Kumulierte Fouls
 
Es wird mit 3 kumulierten Fouls gespielt.
Fouls wie beim Fußball , jedoch Grätschen / Slidetackling (Hineingleiten) ist verboten und zieht einen direkten Freistoß nach sich. Ausnahme: Der Torwart darf in seinem Strafraum nach dem Ball hechten
 
8.                  Ahnung von Fouls / Strafstoß
 
Jedes Foul, das mit einem Direkten Freistoß geahndet wird (auch Vorteile), wird als kumuliertes Foul gezählt; ab dem 4. kumulierten Foul: Strafstoß ab der 10 m Marke oder entsprechend näher, falls das Foul näher zum Tor als 10 Meter ist. Bis zum 4. Foul darf die Mannschaft eine Mauer bilden und das Foul wird dort geahndet, wo es passierte. Ab dem 4.Foul gibt es einen 10 Meter Strafstoß ohne Mauer und direkt auf auf dem Torwart, der bis zu 5 Meter an den Ausführungsort darf. Nach erreichen des 3. kumulierten Fouls wird die Mannschaft hierüber informiert. (Ausnahme: eine Mannschaft hat 2 Fouls, der Schiedsrichter zeigt einen Vorteil (3.Foul) an und pfeift das nächste Foul (4. Foul) , dann gibt es einen 10 Meter Strafstoß). Die Fouls werden beim 3.Schiedsrichter angeszeigt. Foul im Strafraum (zählt auch als kumuliertes Foul) gibt es eine 6 Meter Strafstoß (auch wenn die kumulierten Fouls bereits mehr als drei betragen)
 
9.                   Verwarnungen und Feldverweis
 
Der Schiedsrichter kann einen Spieler verwarnen und in schweren Verstößen auf Dauer (Gelb/Rote                 bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einem Feldverweis auf Dauer, kann die betroffene Mannschaft entweder nach Ablauf von 2 Minuten oder wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Bei mehreren Feldverweisen auf Dauer kann nur jeweils der zuerst verwiesene Spieler nach Eintreten der vorgenannten Ergebnisse bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl der Spieler ergänzt werden. Dies gild allerdings nur für das Spielen in Unterzahl ( nicht 4 gegen 4, 3 gegen 3).
Bei einer Gelb/Roten Karte ist der bestrafte Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt.
Bei einer Roten Karte entscheidet die Hallenleitung  nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die Hallenleitung NFV – JSG Kreis Delmenhorst/Oldenburg-Land SG DO. Eine Zeitstrafe gibt es nicht.
 
10.              Rückpass zum Torwart / Ball ins Spiel nach Seitenaus
 
Das Spiel zum Torwart ist zwar erlaubt, aber nach einem Abwurf/Abspiel durch den Torwart muss der Ball erst von einem Gegenspieler berührt worden sein, bevor der Ball zum Torwart zurückgespielt werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob der Torwart den Ball mit der Hand oder dem Fuß kontrolliert oder gespielt hat. Es wird ein Einkick ausgeführt, der Ball RUHT auf der Linie und der Spieler muss mit einem Teil des Fußes entwerder auf der Seitenlinie oder außerhalb des Feldes stehen, wenn er den Ball ins Feld spielt.
 
11.              4 Sekunden Regel / Ball an die Decke

Für die Spielfortsetzungen EINKICK, FREISTOß, TORABWURF und ECKSTOß hat ein Spieler maximal 4 Sekunden Zeit, sobald er den Ball kontrolliert, der Abstand von 5 Meter hergestellt ist und er jederzeit die Spielfortsetzung ausführen könnte. Der Schiedsrichter zeigt die 4 Sekunden durch anzählen mit den Fingern deutlich an. Überschreitet der Spieler die 4 Sekunden , wird ein indirekter Freistoß (bei Freistößen, Abwurf und Eckstoß) oder ein Einkick (nur bei Einkick) für den Gegner verhängt. Der Torwart darf in seiner Hälfte maximal 4 Sekunden den Ball kontrollieren. Überschreitet er diese 4 Sekunden wird ein indirekter Freistoß gegen Ihn verhängt. Wird der Ball an die Hallendecke oder angebrachten Geräten gespielt, wird für die gegnerische Mannschaft ein Einkick von der Seitenlinie an der Stelle verhängt, die der Berührung am nächsten ist.
 
12.              Auswechslungen
 
Fliegendes Ein- und Auswechseln ist erlaubt, allerdings muß hier besonders darauf geachtet werden, dass nur innerhalb der Wechselzone gewechselt wird und der einzuwechselnde Spieler erst dann das Feld betritt, wenn der auszuwechselnde Spieler das Feld verlassen hat.
Bei Vergehen gegen diese Regel wird/werden der/die Spieler mit einer Gelben Karte verwarnt. Dies ist eine Pflichtverwarnung.
 
13.              Torerzielung / Torabwurf
 
Tore können von überall innerhalb des Feldes erzielt werden, also auch von der eigenen Hälfte. Aus einem indirekten Freistoß, einem Einkick sowie einem Torabwurf kann kein Tor direkt erzielt werden. Aus einem Anstoß kann ebenfalls kein Tor direkt erzielt werden. Der Anstoß muß nach vorne gespielt werden. Ein Torabwurf, nachdem der Ball durch einen Gegner ins Toraus ging, wird nur durch den Torwart aus der Hand ausgeführt und kann auch über die Mittellinie geworfen werden. Selbiges gild auch, wenn der Torwart den Ball aus dem laufenden Spiel heraus mit der Hand kontrolliert.
 
14.              Spielleitung / Aufsicht in den Hallen
 
Die Spielaufsicht in der Halle wird jeweils von der Hallenspielleitung namentlich beauftragten Sportkameraden ausgeübt.
Über Vorkommnisse, die während eines Spieltages geregelt werden müssen, entscheidet die Spielaufsicht. Diese ist auch berechtigt, Mannschaften, die sich undiszipliniert verhalten, von den weiteren Spielen an diesem Tage auszuschließen.
Die Entscheidung der Hallenleitung sind unanfechtbar.
Die Schiedsrichter bzw. die Hallenaufsicht vermerkt Zeitstrafen bzw. Platzverweise in den jeweiligen Spielerlisten des Vereins.
Die zur Hallenaufsicht eingeteilten Vereine unterstützen den Hallenleiter bei der Aufsicht und Auf- und Abbau in der Halle gemäß der Benutzungsordnungen für Turn- und Sporthallen der Landkreise und Gemeinden. Dies ist dem Hallenleiter per Unterschrift vor dem Spieltag zuzusichern und auch so durchzuführen.
Die Pässe der am Spieltag teilnehmenden Vereinen werden durch die Spielaufsicht erst dann ausgehändigt, wenn die Kabnine, in der sich die jeweilige Mannschaft während des Spieltages aufgehalten hat, durch die Hallenaufsicht oder einer von dieser bestimmten Person, abgenommen ist.
Entscheidungen der Schiedsrichter können nur beim Kreissportgericht angefochten werden.
Sind an Spieltagen mit angesetzten Schiedsrichtern einer oder beide Schiedsrichter nicht erschienen, so haben sich die an diesem Spieltag teilnehmenden Vereine auf einen bzw. zwei Schiedsrichter zu einigen.
 
15.              Schiedsrichter
 
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch die Schiedsrichteransetzer für FUTSAL. Jedes Spiel wird von drei Schiedsrichtern geleitet. An einem Spieltag werden vier Schiedsrichter anwesend sein.
 
16.              Ausstattung der Mannschaften
 
Jede Mannschaft muss über einen Satz Trikots und über andersfarbige Markierungshemden (Leibchen) verfügen. Bei gleicher Spielkleidung hat die im Spielplan erst genannte Mannschafrt die Spielkleidung zu wechseln.
Die Trikots sollten eine durchgehende Nummerierung aufweisen.
Die Ergänzungsspieler halten sich in der Wechselzone auf und sind mit Markierungshemden zu kennzeichnen. Bei der Auswechslung wird das Markierungshemd außerhalb des Spielfeldes übergeben.
               
17.              Ausrüstung der Spieler
 
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für Ihn oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck).
Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Stutzen, Schienbeinschützern und Fußbekleidung.
Alles Schuhtypen müssen mit heller, abriebfester Sohlen aus Gummi oder einem ähnlichen Material versehen sein.
Des Weitern müssen die Punkte der Hallennutzung beachtet werden.
 
18.              Schäden in der Halle
 
Bei Beschädigungen der uns zur Benutzung zur Verfügung gestellten Objekte oder von Sportgeräten haften die Vereine für den Gesamtschaden, die an dem betreffenden Spieltag, bei dem der Schaden verursacht worden ist, an den Hallenspieltagen teilgenommen haben, sofern der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann.
 
19.       Strafbestimmungen und Verwaltungskosten
 
Befinden sich im Anhang zur Ausschreibung.
 
 
Die Hallenaufsicht ist für das korrekte bzw. vollständige Ausfüllen der Spielberichtsbogen sowie deren Anlagen verantwortlich. Das gleiche gilt für die Meldung an den Meldekopf nach Ende der Hallenpunktspieltages der jeweiligen Staffeln und das Versenden der Spielberichtsbogen innerhalb von 3 Tagen an die Hallenspielleiter . Dieser ist namentlich auf den Spielplänen vermerkt.
 
 
 
Verhaltensregeln
 
Die Betreuer sind für das einwandfreie Verhalten ihrer Mannschaften in und außerhalb der Hallen verantwortlich. Die Hallenordnungen und Ausschreibungen sind in den Hallen zwingend zu befolgen, des Weiteren ist folgendes zu beachten:
1. den Anordnungen der Hausmeister oder der Hallenaufsicht ist sofort Folge zu leisten,
2. in den Hallen, so wie auf den gesamten Schulgeländen oder Kabinen darf nicht geraucht werden,
3. alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht, sowie getrunken werden,
4. Getränkedosen und Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen,
5. die Kabinen sind sauber zu verlassen,
6. mutwillige Beschädigungen werden unnachgiebig geahndet,
7. festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. der Hallenaufsicht zu    melden.
Wer gegen diese Anordnungen verstößt, wird aus der Halle verwiesen. Eine Umwertung der Spiele u. Bestrafung der verursachenden Mannschaft ist die Folge. Ein weiterer Ausschluss der Mannschaft in dieser und in der nächsten Saison ist außerdem beschlossen.
Vereine, die nicht die geforderte Hallenaufsicht und die Schiedsrichter stellen, werden mit einer Ordnungsstrafe von Euro 25,00 pro Spieltag für jeden fehlenden Sportkameraden belegt, ebenso wenn eine Mannschaft nicht zu ihren Spielen antritt.

 

 
Für Spieler die auf Bezirkebene spielen, ist bei entsprechenden Vergehen, das Bezirkssportgericht zuständig.

 

Soweit in dieser Hallenordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten im übrigen, ggf. sinngemäß die sonstigen Ordnungen des NFV und DFB sowie die Ausschreibung der Feldspiele.
Einsprüche gegen diese Ausschreibung sind möglich und schriftlich an Jochen Reil, Kreis OL-Land zu richten.
 
 
Mit sportlichem Gruß                                                                                                         Delmenhorst, 25.11.2010
 
 
gez. Jochen Reil                                             gez. Marco Richter                                        gez. Rudiger Richwin
Kreis Oldenburg Land                                 Hallenspielleiter                                       Kreis Delmenhorst                              
 
 
 

 
Zeit
 
Plätze am Bürgerkampweg
 
Platz 1 : Platz 2 : Platz 3 : Platz 4 :
Nächstes Spiel:
 
Punktspiel gegen



am:

um:

Wo:
Ergebnisse
 
Fußball Bundesliga News, Tabelle und Ergebnisse
Wetter
 
 
Heute waren schon 18 Besucher (21 Hits) hier!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Neue Aufmachung der Seite im August 2020 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden